MITGLIEDSBEITRÄGE UND GEBÜHREN
im 1. Deutschen Yorkshire-Terrier-Club eV


Gültig ab 1. Januar 2003 (beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17. August 2002).

 1. Allgemeine Gebühren

Euro 

 Aufnahmegebühr

6,00 

 Beitrag Hauptmitglied

36,00 

 Beitrag Familienmitglied

6,00 

 2. Zuchtbuchstelle

Euro 

 Internationaler Zwingernamenschutz
 inkl. Gebühr nationaler Zwingernamenschutz

40,00 

 Nationaler Zwingernamenschutz

30,00 

 Eintrag eines bereits bei einem anderen Yorkshire-Terrier-Zuchtverein
 geschützten Zwingernamen

15,00 

 Erweiterung auf Zwingergemeinschaft

10,00 

 Ausfertigung und Beglaubigung einer Ahnentafel bei Wurfmeldung

20,00 

 Ahnentafel zweifarbig

23,00 

 Registrierung eines Hundes inklusive Ahnentafel

70,00 

 Einzeleintragung einer anerkannten Ahnentafel

25,00 

 Ausfertigung einer Duplikatahnentafel

50,00 

 Zuchtbuch des 1.DYC eV

10,00 

 3. Zuchtwarte

Euro 

 Wurfabnahmegebühr

15,00 

 Gebühr pro Welpe

2,50 

 4. Sondergebühren (gültig ab Veröffentlichung im YTJ September 2002)

Euro 

 Bei verspätet eingereichter Deckbescheinigung
 (ab dem 10. Tag nach dem letzten Deckakt) *

20,00 

 Bei Zuchtverstoß: Zweifache Eintragungsgebühr zuzüglich

100,00 

 Für Zweitsendungen nicht eingelöster Nachnahmen (Zusendung von Ahnentafeln):
 Zusätzlich entstandene Portogebühren ** zuzüglich für die erschwerte Bearbeitung

20,00 

*

Die verspätet eingereichten Deckbescheinigungen (eine Kopie) sind vom Landesgruppen-
zuchtwart mit dem Vermerk des Posteingangs unverzüglich an den Hauptzuchtwart zu senden.

**

Versandkosten werden entsprechend den jeweiligen Postgebühren pauschal berechnet.

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